Wir sorgen für die richtige Balance
Verwaltung von Stockwerkeigentum

Unsere Leistungen für Ihre Eigentümergemeinschaft
Stockwerkeigentum funktioniert nur, wenn Menschen, Zahlen und Gebäude im Gleichgewicht stehen. Genau dieses Gleichgewicht halten wir seit Jahrzehnten für Eigentümergemeinschaften in der Region Luzern. Das gelingt uns mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und einer klaren Buchhaltung.

Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung
Einladung, Traktandenliste, Versand der Unterlagen
Moderation der Versammlung
Beschlussprotokoll und Umsetzung

Kaufmännische Verwaltung
Verwaltung des Erneuerungsfonds
Budgetierung und Kostenkontrolle
Jahresabrechnung und Kontrollunterlagen
Mehrwertsteuer-Abwicklung wo nötig

Technische Verwaltung
Periodische Liegenschaftskontrollen
Sanierungs- und Erneuerungsplanung
Hauswart-Koordination und Dienstleisterauswahl
Schadenabwicklung mit den Versicherungen
Was eine gute STWE-Verwaltung ausmacht
Gespür für Menschen: Versammlungen, die Ergebnisse bringen statt Streit
Klare Finanzen: Erneuerungsfonds und Jahresabrechnung, die alle verstehen
Vorausschauender Unterhalt: Sanierungen planen statt improvisieren
Rechtliche Erfahrung: Reglemente, Beschlüsse und Protokolle, die im Streitfall halten
Wir betreuen Gemeinschaften jeder Grösse
Von der Vier-Parteien-Gemeinschaft bis zur grossen Überbauung. Wichtig ist nicht die Anzahl Parteien in einer Liegenschaft, sondern dass wir zueinander passen. Die meisten unserer Mandate begleiten wir über viele Jahre.
Vorteile einer Verwaltung durch Ammann

Häufig gestellte Fragen zur STWE-Verwaltung
Was kostet die Verwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft?
Die Kosten hängen von der Anzahl der Eigentumseinheiten, der Komplexität der Liegenschaft und dem Leistungsumfang ab. Üblich ist eine Jahrespauschale. Auf Wunsch erstellen wir eine unverbindliche Offerte, basierend auf den Unterlagen Ihrer Gemeinschaft.
Welche Aufgaben übernimmt die STWE-Verwaltung konkret?
Wir erledigen die kaufmännische Verwaltung (Buchhaltung, Akontozahlungen, Jahresabrechnung, Steuerausweise), führen Eigentümerversammlungen durch, setzen die gefassten Beschlüsse um und kümmern uns um den baulichen Unterhalt der gemeinschaftlichen Teile. Ergänzend beraten wir die Gemeinschaft bei grösseren Investitionen und beim Erneuerungsfonds.
Verwalten Sie auch kleine Gemeinschaften mit zwei bis drei Wohnungen?
Ja, gerade kleine Gemeinschaften profitieren oft von einer professionellen Verwaltung, weil persönliche Konflikte mit Nachbarn vermieden werden. Wir bieten auch für kleine Gemeinschaften ein faires, abgestimmtes Modell an.
Wie oft findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal pro Jahr, meist innerhalb 3-5 Monaten nach Abschluss der Jahresrechnung. Bei dringenden Themen (zum Beispiel bei grösseren Sanierungen) organisieren wir zusätzliche ausserordentliche Versammlungen.
Wer kann die Verwaltung beauftragen? Wie wird der Auftrag erteilt?
Die Eigentümergemeinschaft beschliesst die Wahl der Verwaltung an einer Versammlung mit der erforderlichen Mehrheit. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung dieses Traktandums und sind offen für ein erstes unverbindliches Gespräch, bei Ihnen vor Ort oder bei uns.
Wie können wir als Gemeinschaft die Verwaltung wechseln, ohne dass etwas verloren geht?
Wir übernehmen alle Unterlagen (Reglement, Begründungsakte, Versammlungsprotokolle, Buchhaltung, Jahresabrechnungen) sauber und fristgerecht. Erfahrungsgemäss läuft ein Verwaltungswechsel mit etwa zwei Monaten Vorlaufzeit reibungslos ab.
Wie wird der Erneuerungsfonds verwaltet und wer entscheidet über die Verwendung?
Der Erneuerungsfonds wird auf einem separaten Konto der Gemeinschaft geführt, getrennt von den laufenden Mitteln. Über die Verwendung entscheidet die Eigentümerversammlung. Wir beraten die Gemeinschaft bei der Höhe der Einzahlungen und bei der zweckmässigen Verwendung.
Was passiert, wenn ein Eigentümer die Beiträge nicht bezahlt?
Wir mahnen umgehend und konsequent. Zunächst freundlich, bei wiederholten Ausfällen mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln bis hin zur Betreibung. So bleibt die Liquidität der Gemeinschaft gesichert und einzelne Eigentümer profitieren nicht zulasten der anderen.
Wie unterstützen Sie uns bei Sanierungen oder grösseren Projekten?
Wir holen Vergleichsofferten ein, koordinieren die Handwerker, überwachen den Bauablauf und stellen sicher, dass die gefassten Beschlüsse umgesetzt werden. Bei Bedarf ziehen wir spezialisierte Bauleitungen aus unserem Netzwerk in der Region Luzern hinzu. Diese Projektbegleitung gehört nicht zum ordentlichen Bewirtschaftungsumfang und wird nach Aufwand verrechnet.
Wie funktioniert das Eigentümer-Portal und was finde ich dort?
Im Eigentümer-Portal finden Sie alle wichtigen Dokumente Ihrer Gemeinschaft: Reglement, Versammlungsprotokolle, Jahresabrechnungen, Beschlüsse und Budgets. So haben Sie jederzeit Zugriff auf die Unterlagen, ohne suchen zu müssen.
Wer erstellt das Protokoll der Versammlung?
Das Protokoll wird durch unsere Verwaltung erstellt und in der Regel innert rund einer Woche nach der Versammlung an alle Eigentümer versandt. Dadurch sind alle Beschlüsse sauber dokumentiert und auch nach Jahren nachvollziehbar.
Was ist im Verwaltungshonorar enthalten und was wird zusätzlich verrechnet?
Im Honorar enthalten sind die ordentliche Versammlung, die Jahresabrechnung, die laufende Buchhaltung, die Korrespondenz und die übliche Bewirtschaftung. Zusätzlich verrechnet werden ausserordentliche Versammlungen, Bauleitung bei Sanierungen, Steuerberatung sowie Sonderaufwand. Zusätzlicher Aufwand wird nur nach Absprache und transparent verrechnet.