Im ganzen Prozess an Ihrer Seite
Eigentumswohnung verkaufen


Wir verkaufen
Wir verkaufen nicht
Vertrauen, das gewachsen ist
Familienunternehmen seit 1852 – fünfte und sechste Generation Ammann
Vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe – alles aus einer Hand
Baukompetenz, Bewirtschaftung und Verkauf unter einem Dach
Auch nach dem Kauf für Sie da: Verwaltung und Bewirtschaftung im Haus
Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsverkauf
Was kostet der Verkauf meiner Wohnung über die Ammann AG?
Wir arbeiten mit einer erfolgsabhängigen Maklerprovision: Sie zahlen erst, wenn die Wohnung verkauft ist. Die Höhe richtet sich nach Verkaufspreis und Aufwand und wird vorab schriftlich vereinbart. So tragen wir das Risiko gemeinsam, was Vertrauen schafft.
Wie wird der Verkaufspreis ermittelt?
Wir ermitteln den marktgerechten Preis auf Basis von Lage, Zustand, Baujahr, vergleichbaren aktuellen Verkäufen in Ihrem Quartier und unserer langjährigen Marktkenntnis im Kanton Luzern. Zur statistischen Absicherung setzen wir zusätzlich ein hedonisches Bewertungsmodell ein.
Wie lange dauert ein typischer Wohnungsverkauf in Luzern?
Vom Verkaufsstart bis zur Beurkundung beim Notar rechnen wir mit etwa drei bis sechs Monaten, abhängig von Lage, Preis und aktueller Marktsituation. Wohnungen in guten Lagen verkaufen sich häufig deutlich schneller.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir, um mit dem Verkauf zu starten?
Grundbuchauszug, Grundrisse, Begründungsakt und Reglement (bei Stockwerkeigentum), die Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen der letzten Jahre, die letzten Nebenkostenabrechnungen, den GEAK (Energieausweis) sofern vorhanden sowie Angaben zu allfälligen Sanierungen. Was Ihnen fehlt, beschaffen wir gerne für Sie.
Auf welchen Plattformen erscheint mein Inserat?
Wir publizieren in Absprach mit Ihnen auf den führenden Schweizer Plattformen, newhome.ch, homegate.ch, immoscout24.ch, comparis.ch, sowie auf unserer eigenen Webseite. Ergänzend nutzen wir bei Bedarf gezieltes regionales Marketing in Luzern.
Übernehmen Sie auch professionelle Bilder und das Verkaufsexposé?
Ja. Hochwertige Bilder, präzise Grundrisse und ein sorgfältig gestaltetes Verkaufsexposé gehören für uns selbstverständlich zum Service. Auf Wunsch organisieren wir Drohnenaufnahmen oder eine virtuelle 3D-Tour. Wer Kosten sparen möchte, kann die Bilder auch selbst beisteuern.
Wer organisiert und führt die Besichtigungen durch?
Wir koordinieren alle Termine und führen die Besichtigungen persönlich durch. Sie müssen weder Termine vergeben noch fremde Personen durch Ihre Wohnung führen. Auf Wunsch sind Sie selbstverständlich dabei.
Wie wird die Bonität der potenziellen Käuferschaft geprüft?
Wir verlangen vor Vertragsabschluss eine Finanzierungsbestätigung der Bank sowie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug. So vermeiden Sie, dass ein Kaufgeschäft kurz vor Abschluss noch platzt.
Brauche ich einen GEAK (Energieausweis) für den Verkauf?
Im Kanton Luzern wird der GEAK beim Verkauf empfohlen. Die Käuferschaft fragt praktisch oft danach. Wir organisieren bei Bedarf einen anerkannten GEAK-Experten und begleiten den Prozess.
Welche Steuern und Gebühren fallen beim Wohnungsverkauf an?
Beim Verkauf einer Wohnung im Kanton Luzern fällt insbesondere die Grundstückgewinnsteuer an, deren Höhe von Gewinn und Besitzdauer abhängt. Hinzu kommen Handänderungs-, Notar- und Grundbuchgebühren. Wir geben Ihnen eine erste Übersicht und vermitteln bei Bedarf einen Steuer- oder Notarspezialisten.
Wer setzt den Kaufvertrag auf und wie läuft der Notartermin ab?
Den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag erstellt der Notar. Wir koordinieren den Termin, bereiten alle Unterlagen vor und sind beim Beurkundungstermin auf Wunsch dabei.
Wann erhalte ich den Verkaufserlös ausbezahlt?
Der Kaufpreis wird in der Regel aufgeteilt: Der Grossteil wird sofort dem Verkäufer überwiesen, die prognostizierte Grundstückgewinnsteuer und allfälligen Gebühren werden in der Regel auf ein Sperrkonto und nach Abrechnung den Rest an der Verkäufer ausbezahlt.
Kann ich auch verkaufen, wenn die Wohnung noch hypothekarisch belastet ist?
Ja. Die Hypothek wird beim Verkauf mit dem Verkaufserlös abgelöst, allenfalls fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Wir koordinieren diesen Ablauf zusammen mit Ihrer Bank.
Begleiten Sie mich auch bei der Übergabe an die neue Eigentümerschaft?
Ja. Wir erstellen ein detailliertes Übergabeprotokoll, lesen die Zähler ab und begleiten den Termin persönlich. So entstehen keine Unklarheiten zwischen Verkäufer- und Käuferschaft.